IVG stellt weitere Vorgehensweise bei freiwilliger Beweissicherung auf der Beiratssitzung im März vor /
IVG geht auf mögliche Betroffene zu
Etzel, im März 2011
Im Rahmen der 2. Kavernenbeiratssitzung am 18.03.2011 stellte die IVG die angedachte Vorgehensweise zur Beweissicherung an Gebäuden und Infrastruktur in Etzel im Zusammenhang mit Senkungen aus Kavernenbau und -betrieb vor. Die IVG wird freiwillig ein Konzept zur Beweissicherung entwickeln und – wie bisher praktiziert – auf mögliche Betroffene zugehen.
Erste Maßnahmen sollen noch in 2011 beginnen.
Bürgernahe Lösung angestrebt
Die IVG Caverns GmbH stellte in der Beiratssitzung nochmals klar, dass sich das Unternehmen der Verantwortung aus ihrer Geschäftstätigkeit bewusst ist und dass eine bürgernahe, transparente und einvernehmliche Lösung angestrebt wird. Jedoch sind Haftungszusagen im Einzelfall zu prüfen; es gibt keine Beweislastumkehr. Die Geltendmachung von Schadensersatz regelt maßgeblich das Zivilrecht.
Erste Beweissicherungen bereits durchgeführt
Bei einer Erstbeweissicherung im Laufe der derzeitigen Ausbauphase seit 2007 wurden aufgrund des erhöhten Schwerlastverkehrs in Etzel insgesamt 44 Gebäude aufgenommen. Bei den Gebäuden und dazugehörigen Außenanlagen wurde zum Teil eine Vermessung durchgeführt bzw. erfolgte aufgrund gemeldeter Schäden bei einigen wenigen Objekten eine Schadensbeurteilung und -zuordnung in Abwägung zu anderen äußeren Einflüssen. Zudem wurde eine Fotoserie von Bauteilen und Übersichtsfotos erstellt. Als Ergebnis zeigte sich, dass die festgestellten Schäden nicht auf Senkungseinflüsse oder Grundwasserförderung zurückzuführen waren.
Nächste Schritte
Im Zuge des noch zu erstellenden Beweissicherungskonzeptes sollen die Gebäude im Einflussbereich des Kavernenfeldes klassifiziert und die bestehende Infrastruktur erfasst werden. Im Anschluss ist eine systematische Bestandsaufnahme (eine sog. Nullmessung) beginnend von der Mitte der Senkungsmulde nach außen im Bereich Etzel geplant.
Systematische Vorgehensweise
Manfred Wohlers, Geschäftsführer der IVG Caverns GmbH, zur Vorgehensweise: „Es wird keine stichpunktartige Beweissicherung geben, weil diese nicht belastbar ist. Wir werden uns von innen nach außen arbeiten“. Der beauftragte unabhängige Sachverständige wird aus der Region kommen.
Individuelle Zweitaufnahme
Sollten zu einem späteren Zeitpunkt Veränderungen oder Schäden eintreten, wird eine individuelle Zweitaufnahme des Gebäudezustandes erfolgen. Diese berücksichtigt dann den Projektfortschritt am Standort Etzel und die tatsächliche Entwicklung der Senkungsmulde, die durch die jährliche Höhenüberwachung festgestellt wird. Die betroffenen Eigentümer werden in die sie betreffenden Unterlagen Einsicht erhalten. Nach der Erstellung wird das Beweissicherungskonzept der Öffentlichkeit vorgestellt.